Allgemeine Vertragsbedingungen
für Full-Service Wartungsverträge
der NK Networks & Services GmbH (nachfolgend NK genannt). Diese Vertragsbedingungen sind Bestandteil des Vertrages sowie etwaiger Ergänzungs- und Folgevereinbarungen. Der Kunde verzichtet auf die Geltendmachung eigener Einkaufs- und Geschäftsbedingungen. Ferner wird ihnen vorsorglich ausdrücklich widersprochen.
1 Allgemeine Bestimmungen
Vertragsschluss: ein gültiger Vertrag kommt erst mit Gegenzeichnung des Wartungsvertrages durch NK zustande. Der Vertragsinhalt ergibt sich ausschließlich aus den im Wartungsvertrag aufgeführten Leistungsbeschreibungen sowie diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen. Prospekte, Dokumentationen, Organisationspläne, Ausschreibungsunterlagen oder den Vertrag vorbereitende Dokumente bestimmen den Leistungsumfang nur, soweit sie ausdrücklich einbezogen sind.
2 Lieferungen und Leistungen von NK
2.1 Die Leistungsart und der Leistungsumfang des Wartungsvertrages ist im Wartungsvertrag sowie diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen festgelegt.
2.2 Änderungen im Leistungsumfang erfordern stets eine schriftliche Vereinbarung über Leistungsart und Kosten.
2.3 Auftretende technische Störungen sind NK vom Kunden sofort bekannt zu geben. Die Störungsbeseitigung erfolgt zu den im Vertrag vereinbarten Zeiten. Bei einer Problemmeldung reagiert NK umgehend und gewährleistet dem Kunden innerhalb der im Vertrag vereinbarten Reaktionszeit mit der Störungsidentifizierung und -beseitigung zu beginnen (Telefon / Remote Support). Innerhalb einer optional zu vereinbarenden Antrittszeit sorgt NK für die Vorort-Präsenz eines Technikers.
2.4 Die Lieferung und der Einbau aller erforderlichen Ersatzteile sowie das Auswechseln und die Reparatur von Austauschteilen und Baugruppen einschließlich hierfür anfallender Versandspesen sind mit der Vergütung abgegolten.
Ausgenommen sind jedoch die Lieferung und das Auswechseln von Verbrauchsmaterial und Zubehör jeder Art wie z.B. Farbbändern, Druck-Trommeln, Toner-Kassetten sowie wechselbare Datenträger wie z.B. Magnetplatten, Magnetbandkassetten oder Batterien. Den Kauf von Verschleißteilen, Verbrauchsmaterial, Daten-trägern sowie Zubehör jeder Art berechnet NK als Zusatzleistung. Der Einbau von Verschleiß-Teilen gehört zur Instandsetzung beziehungsweise Instandhaltung.
2.5 NK ist berechtigt, nach eigener Entscheidung dem Kunden statt einer Reparatur eines defekten Gerätes ein gleichwertiges Ersatzgerät zur Verfügung zu stellen. In diesem Fall geht das Ersatzgerät in das Eigentum des Kunden und das ersetzte Gerät in das Eigentum von NK über.
2.6 Arbeiten werden, sollte nicht eine Reparatur in einer Fachwerkstatt notwendig sein, am Standort der Produkte in den Räumen des Kunden durchgeführt. Soweit die Produkte für den Einsatz des NK Remote Supports von NK freigegeben sind, wird NK diesen im Interesse des Kunden ergänzend oder anstelle von Einsätzen vor Ort nutzen. Der Einsatz liegt im Ermessen von NK.
2.7 NK ist berechtigt, mit der Durchführung der Leistungen ganz oder teilweise hinreichend qualifizierte Dritte zu beauftragen, für deren Leistungen NK einsteht.
2.8 Nimmt der Kunde NK aus einem anderen Vertrag auf Mängelhaftung in Anspruch, ruht insoweit der Wartungsvertrag.
3 Ersatzteile
3.1 Die im Austausch gelieferten Teile befinden sich in einem einwandfreien und funktionstüchtigen Zustand.
3.2 An den ausgetauschten Teilen erwirbt NK mit dem Ausbau Eigentum, an den gelieferten der Kunde. Der Kunde versichert, dass Rechte Dritter dem nicht entgegenstehen. NK entsorgt die Teile fachgerecht.
4 Ausschluss von Wartungsleistungen
4.1 Folgende Leistungen sind im Leistungs-Umfang des Wartungsvertrages nicht enthalten, dazu erteilt der Kunde einen eigenständigen Reparaturauftrag an NK:
- über unter Ziffer 2 hinausgehende Installations-Arbeiten, Anbringung von Zusatzeinrichtungen oder Umrüstungen an den Vertragsgegenständen;
- eine Erneuerung des Netzes;
- eine erforderliche Generalüberholung;
- Instandhaltungsarbeiten, Änderungen an der Systemsoftware oder sonstige technische Eingriffe sowie das Anbringen von Zusatzeinrichtungen an den Produkten;
- vorsätzliche oder grob fahrlässige Beschädigungen;
- Folgen von Bedienungsfehlern und unsachgemäßer Benutzung der Anlage; Maßstab für Bedienungsfehler und unsachgemäße Benutzung sind das Begleitmaterial und die Installations-Anweisung der Hersteller;
- Beseitigung von Schäden, die durch von außen einwirkende, unvorhergesehene Ereignisse, z.B. aufgrund Eingriffen Dritter, Sabotage, Blitzeinschlag, Störungen der Energieversorgung oder durch zweckwidrige Verwendung verursacht wurden;
- Beseitigung von Schäden, die durch Versicherungen, insbesondere EDV-Sachversicherungen
(Elektronik-Versicherungen, Datenträger-Versicherungen) oder durch Mehrkosten- bzw. Betriebsunterbrechungsversicherungen abgedeckt werden können;
- Arbeiten zur Beseitigung von Störungen infolge der Verwendung von nicht durch NK gelieferter oder von NK für ungültig erklärter System-Software; Verwendung fehlerhafter Programme oder infolge falscher Programmanwendung oder Verwendung nicht von NK empfohlenen ungeeigneten Zubehörs;
- Lieferung, Eingabe und Überprüfung von Software-Updates, sofern nicht ausdrücklich vereinbart;
- Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten außerhalb der vereinbarten Wartungszeiten.
4.2 Wesentliche technische Änderungen und Erweiterungen der Anlage, über die der Kunde NK nicht informierte und die zusätzlichen Wartungsaufwand verursachen, fallen nicht unter den Wartungsvertrag.
4.3 Die Wartung von Anlagen mit Bestandteilen, die nicht unter den Wartungsvertrag fallen, endet an den Schnittstellen der Bestandteile, die unter den Wartungsvertrag fallen.
4.4 Fachfremde Tätigkeiten wie zum Beispiel Arbeiten an elektrischen Gebäudeleitungen, Klimaanlagen oder technischen Schränken deckt der Wartungsvertrag nicht ab.
5 Leistungsverzögerung
5.1 Wird NK an der rechtzeitigen vertragsgemäßen Lieferung der Produkte oder der rechtzeitigen vertragsgemäßen Leistungserbringung durch höhere Gewalt oder Liefer-Störungen beim Hersteller behindert, so verlängert sich die Liefer- bzw. Leistungsfrist angemessen.
Als höhere Gewalt im Sinne dieser Bestimmungen gelten alle unvorhersehbaren Ereignisse und solche Ereignisse, die - selbst wenn sie vorhersehbar waren - außerhalb des Einfluss-Bereiches von NK liegen. Dies gilt unabhängig davon, ob derartige Ereignisse bei NK selbst, beim Kunden oder bei einem Hersteller, Lieferanten oder Subunternehmer von NK eintreten.
Fälle höherer Gewalt sind insbesondere Ereignisse wie Krieg, Aufstand, Arbeitskampf, Feuer, Sturm, Erdbeben, Blitzschlag, Überschwemmungen, Energiemangel, Verkehrsstörungen, Stromausfall etc.
5.2 Die Fälligkeiten und Liefer- bzw. Leistungs-trist verlängern sich auch angemessen, wenn der Kunde eine ihm obliegende Mitwirkungshandlung verzögerte oder die Behinderung zu vertreten hat.
5.3 Wird NK die Vertragserfüllung aus den in Ziffer 5.1 genannten Gründen ganz oder teilweise unmöglich, so werden insoweit NK von ihrer Lieferpflicht und der Kunde von seiner Zahlungsverpflichtung frei.
5.4 Von der Behinderung und Unmöglichkeit wird NK den Kunden umgehend verständigen.
5.5 Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten, wenn NK sich in Verzug befindet und der Kunde NK schriftlich und unter Androhung des Rücktritts eine angemessene Nachfrist gesetzt hat. Für den Rücktritt ist die Schriftform erforderlich. Er kann erst erklärt werden, wenn NK nicht innerhalb der Nachfrist erfüllt hat.
6 Zurückbehaltung und Aufrechnung
6.1 Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus diesem Vertrag beruht.
6.2 Ist der Kunde mit der Bezahlung einer Lieferung oder Leistung aus diesem Vertrag in Verzug, ist NK berechtigt, Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten, ohne zum Ersatz eines etwa entstehenden Schadens verpflichtet zu sein.
7 Eigentumsvorbehalt
Die Produkte bleiben Eigentum von NK bis zur Bezahlung sämtlicher Forderungen aus diesem Vertragsverhältnis.
8 Zahlung und Vergütung
8.1 Die vom Kunden zu zahlende Vergütung bestimmt sich nach dem im Vertrag vereinbarten Vergütungssatz. Aufschläge für spezielle Optionen (z.B. erweiterte Wartungszeiten) und Zuschläge für zusätzliche Leistungen sind in voller Höhe zu entrichten. Zahlungen sind jeweils im Voraus ohne Abzug zu entrichten.
8.2 NK ist berechtigt, die Vergütungssätze im Rahmen der wirtschaftlichen Entwicklung zum Ende eines jeden Vertragsjahres anzupassen. Änderungen werden dem Kunden mit einer Frist von sechs Wochen zum Quartalsende schriftlich mitgeteilt.
Die Erhöhung darf pro Vertragsjahr 10 % der Vertragssumme nicht überschreiten. Die Ober-Grenze bildet die aktuelle Preisliste von NK. Bei einer Erhöhung von mehr als 5 % steht dem Kunden innerhalb von vier Wochen nach Zugang ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.
8.3 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung jeweils gesetzlichen gültigen Umsatzsteuer.
9 Verzug des Kunden
Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist NK berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 Prozent-Punkten p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.
10 Vertragsdauer
Die Dauer des Vertragsverhältnisses richtet sich nach der im Vertrag vereinbarten Laufzeit. Die Mindestlaufzeit beträgt jedoch 1 Jahr. Sie verlängert sich danach jeweils um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Das Recht der Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
11 Mitwirkung des Kunden
11.1 Eine rechtzeitige und vertragsgemäße Leistung von NK ist nur dann möglich, wenn der Kunde seinen Mitwirkungspflichten rechtzeitig nachkommt.
Neben der evtl. erforderlichen Vorlage des Pflichtenheftes und der Organisationsabnahme wird der Kunde NK unverzüglich mit allen Informationen versorgen, die zur vertragsgemäßen Leistungserbringung durch NK erforderlich sind.
Insbesondere wird der Kunde,
- die Installations- und Betriebsvorschriften von NK einhalten;
- ausschließlich Zubehör und Materialien verwenden, die NK geliefert oder zur Verwendung empfohlen hat;
- bei Einsatz des NK Remote Supports für die notwendigen technischen Einrichtungen in der Nähe der Zentraleinheit entsprechend den NK-Vorgaben, sowie für die kostenlose Nutzung der Verbindung sorgen;
- rechtzeitig einen für die Erteilung verbindlicher Auskünfte verantwortlichen Gesprächspartner
benennen;
- fachkundiges Personal zur Verfügung stellen, das in der Lage ist, die Testprogramme und die unter Wartung stehenden Komponenten einzusetzen;
- das aufgrund seiner Angaben erstellte Mengen-Gerüst abzeichnen;
- falls erforderlich, sein Datenverarbeitungssystem für Testzwecke zur Verfügung stellen;
- NK informieren, wenn sich wesentliche Bestandteile der Anlage oder der Aufstellungsort ändert; das gilt auch für wesentliche Neu-Anschaffungen;
- bei allen Arbeiten vor Ort einen Mitarbeiter des Kunden beistellen, der in allen organisatorischen
Belangen angesprochen werden kann;
- bei der Nutzung der Anlage die erhaltenen Bedienungshinweise und Handbücher beachten. Aus ihnen ergibt sich, ob ein Bedienungsfehler vorliegt oder ein Fall unsachgemäßer Behandlung die Wartungsleistungen nach diesem Vertrag ausschließt.
11.2 Ein etwaiger Mehraufwand, der NK dadurch entsteht, dass der Kunde Angaben nicht rechtzeitig, unvollständig oder unrichtig macht, geht zu Lasten des Kunden.
11.3 Ist der Kunde einer Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen, so kann NK ihm eine angemessene Nachfrist setzen.
Bei fruchtlosem Fristablauf kann NK vom Vertrag zurücktreten. Die bis dahin von NK erbrachten Leistungen sind zu vergüten.
11.4 Die Mitarbeiter von NK treten in kein Arbeitsverhältnis zu dem Kunden, auch nicht bei Tätigkeiten in den Räumen des Kunden. Weisungen wird der Kunde ausschließlich dem von NK benannten verantwortlichen Mitarbeiter mit Wirkung für und gegen NK erteilen.
12 Mängelhaftung von NK
12.1 Es gelten die Mängelhaftungsbestimmungen des Werkvertragsrechts im BGB, namentlich die §§ 633 - 639 BGB. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate.
12.2 Maßnahmen der Instandhaltung, Instandsetzung oder Pflege erhalten die Betriebs-Bereitschaft. NK haftet nicht für ausgebliebene Leistungsergebnisse des Einsatzes von Anlagen, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden und Folgeschäden.
12.3. NK haftet nicht für Mängel, die auf Fehler im Pflichtenheft, fehlerhafte Informationen, Unterlagen oder Materialien des Kunden zurückgehen.
12.4 NK haftet nicht für die Wiederbeschaffung von Daten. Etwas anders gilt nur dann, wenn der Kunde seiner Schadensminderungspflicht entsprach und die Daten mit vertretbarem Aufwand aus maschinenlesbarem Material rekonstruiert werden können.
12.5 Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Sie gelten auch nicht bei arglistig verschwiegenen Mängeln und bei Beschaffenheitsgarantien durch NK. Sie begrenzen auch nicht die Haftung nach dem Gesetz über die Haftung für fehlerhafte Produkte.
12.6 Das Vorliegen eines als solchen festgestellten und durch wirksame Mängelrüge mitgeteilten Mangels begründet folgende Rechte des Kunden:
Der Kunde hat im Falle der Mangelhaftigkeit zunächst das Recht, Nacherfüllung zu verlangen. Das Wahlrecht, ob diese durch die Erstellung eines neuen Werks oder durch eine Mangel-Behebung (Nachbesserung) stattfindet, trifft NK hierbei nach eigenem Ermessen.
Darüber hinaus hat NK das Recht, bei Fehlschlag eines Nacherfüllungsversuches eine neuerliche Nacherfüllung nach eigener Wahl vorzunehmen. Erst wenn auch die wiederholte Nacherfüllung fehlschlägt, steht dem Kunden das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten oder die Vergütung zu mindern.
Der Kunde kann ausschließlich in Fällen grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung der Pflicht zur mangelfreien Werkerstellung Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. Er hat den eingetretenen Schaden dem Grunde und der Höhe nach nachzuweisen. Gleiches trifft auf die vergeblichen Aufwendungen zu.
13 Haftung für Pflichtverletzung im Übrigen
13.1 Unbeschadet der Bestimmungen über die Mängelhaftung sowie anderer in diesen Bestimmungen getroffener spezieller Regelungen gilt in den Fällen einer Pflichtverletzung seitens NK Folgendes:
13.2 Der Kunde hat NK zur Beseitigung der Pflichtverletzung eine angemessene Nacherfüllungsfrist zu gewähren. Erst nach erfolg-losem Ablauf der Nacherfüllungsfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz verlangen.
13.3 Schadensersatz kann der Kunde nur in Fällen grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung durch NK geltend machen. Der Schadensersatz statt der Leistung (bei Nicht-Erfüllung, § 280 III i.V.m. § 281 BGB) sowie der Verzögerungsschaden (§280 II i.V.m. § 286 BGB) ist auf das negative Interesse begrenzt, Schadensersatz wegen nicht oder nicht wie geschuldet erbrachter Leistungen (§282 BGB) ist auf 50 % der Jahresgesamtgebühr begrenzt. Schadensersatz statt der Leistung bei Ausschluss der Leistungspflicht (Unmöglichkeit) ist ausgeschlossen.
13.4 Die zwingende Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
13.5 Ist der Kunde für Umstände, die ihn zum Rücktritt berechtigen würden, allein oder über-wiegend verantwortlich oder ist der zum Rücktritt berechtigende Umstand während des Annahme-Verzuges des Kunden eingetreten, ist der Rücktritt ausgeschlossen.
14 Geheimhaltung
14.1 Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle in diesem Vertragsverhältnis erhaltenen Informationen über den Vertragspartner unbefristet geheim zu halten. Das gilt neben den betrieblichen Organisationsabläufen besonders für alle Informationen, die als vertraulich bezeichnet werden oder als Betriebs- und Geschäfts-Geheimnisse erkennbar sind. Soweit es der Vertragszweck nicht erfordert, machen sie keine Aufzeichnungen und Mitteilungen an Dritte. Eine Weitergabe an Dritte oder jede andere Art der Offenlegung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Kunden, es sei denn, der Vertragszweck erfordert dies.
14.2 Erhaltene Geschäfts- und Betriebs-Unterlagen des Kunden bewahrt NK so auf, dass Dritte keine Einsicht erhalten können.
14.3 Etwa eingeschaltete Dritte werden von den Vertragspartnern auf beide Pflichten hingewiesen.
15 Datenschutz
Die im Zusammenhang mit der Geschäfts-Beziehung erhaltenen personenbezogenen Daten des Kunden werden unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen bei NK oder den mit ihr verbundenen Unternehmen verarbeitet.
16 Exportklausel
Die Ausfuhr von Waren unterliegt dem deutschen Außenwirtschaftsrecht.
17 Unwirksamkeit einer Bestimmung
Sollten einzelne Bestimmungen des Wartungs-Vertrages oder dieser Allgemeinen Vertrags-Bedingungen - gleich aus welchem Rechtsgrund - unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung treten, die dem von der unwirksamen Bestimmung angestrebten wirtschaftlichen Ziel in rechtlich zulässiger Form möglichst nahe kommt.
18 Sonstige Vereinbarungen
18.1 Zu einer Abtretung seiner Rechte aus diesem Vertrag bedarf der Kunde der schriftlichen Einwilligung von NK.
18.2 Eine Aufrechnung gegen die Gegenleistung kann der Kunde nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen erklären.
18.3 Der Vertrag enthält alle getroffenen Vereinbarungen. Weitere schriftliche oder mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
19 Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle im Zusammenhang mit diesem Vertrag sich ergebenden Streitigkeiten ist Köln. NK ist jedoch berechtigt, das für den Kunden ortszuständige Gericht zu wählen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Stand: 2006 / 1

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